Eine Beweissicherung kann in Form einer Unfallrekonstruktion – für Gerichte und Versicherungen – erforderlich sein und dient meist der genauen Rekonstruktion eines Unfallhergangs und in der Folge damit der Klärung der Schuldfrage.
Darüber hinaus führen wir auch fahrzeugtechnische Beweissicherung bei z.B. mutmaßlich mangelhaft durchgeführten Reparaturen oder der Feststellung von Vorschäden, die bereits beim Verkauf eines Gebrauchtwagens vorlagen. Bei jenen Vorschäden muss es sich jedoch keineswegs nur um verheimlichte Unfallschäden handeln.
Vielmehr geht es häufig um die Frage ob ein technischer Schaden an Motor, Getriebe, Achsen etc. bereits beim Fahrzeugverkauf vorlagen, jedoch erst kurze Zeit später bzw. im Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungspflicht aufgetreten sind.
Naturgemäß vertreten Käufer und Verkäufer in derartigen Fällen meist sehr unterschiedliche Standpunkte, was in der Folge eine juristische Auseinandersetzung bei Gericht oder einer KFZ-Schiedsstelle nach sich ziehen kann. Zur Klärung derartiger Fälle ist dann oft eine fahrzeugtechnische Beweissicherung erforderlich.