Hier erläutern wir kurz die Unterschiede:
— Haftpflichtschäden —
Ein Haftpflichtschaden tritt ein wenn Sie der Geschädigte und nicht der Unfallverursacher sind.
Als Geschädigter steht es Ihnen zu einen KFZ-Schadensgutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Dieser stellt den Schaden an Ihrem Fahrzeug fest und ermittelt die Reparaturkosten, etwaige Wertminderungen, sowie ggf. den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges. Die Kosten für das Schadensgutachten müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer im Rahmen eines Haftpflichtschadens regulieren muss (kann je nach individuell vereinbarter Versicherungspolice ggf. abweichen):
- Abschleppkosten
- Instandsetzung des Fahrzeugs
- Die freie Wahl der KFZ-Werkstatt
- Bei Totalschaden ggf. Erstattung des Wiederbeschaffungswertes
für ein vergleichbares Fahrzeug - Erstattung des Gutachterhonorars von einem unabhängigen
KFZ-Gutachter Ihrer Wahl - Rechtsanwaltsgebühren
- Mietwagen und/oder Nutzungsausfallgebühren
- Eine mögliche Wertminderung bei neuwertigen Fahrzeugen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
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