KFZ-Unfallgutachten

Haftpflichtschäden oder Kaskoschäden?

UNFALLGUTACHTEN

können sowohl für Haftpflichtschäden als auch Kaskoschäden anfallen.

Hier erläutern wir kurz die Unterschiede:

 

— Haftpflichtschäden —

Ein Haftpflichtschaden tritt ein wenn Sie der Geschädigte und nicht der Unfallverursacher sind.
Als Geschädigter steht es Ihnen zu einen KFZ-Schadensgutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Dieser stellt den Schaden an Ihrem Fahrzeug fest und ermittelt die Reparaturkosten, etwaige Wertminderungen, sowie ggf. den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges. Die Kosten für das Schadensgutachten müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer im Rahmen eines Haftpflichtschadens regulieren muss (kann je nach individuell vereinbarter Versicherungspolice ggf. abweichen):

  • Abschleppkosten
  • Instandsetzung des Fahrzeugs
  • Die freie Wahl der KFZ-Werkstatt
  • Bei Totalschaden ggf. Erstattung des Wiederbeschaffungswertes
    für ein vergleichbares Fahrzeug
  • Erstattung des Gutachterhonorars von einem unabhängigen
    KFZ-Gutachter Ihrer Wahl
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Mietwagen und/oder Nutzungsausfallgebühren
  • Eine mögliche Wertminderung bei neuwertigen Fahrzeugen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall

— Kaskoschäden (Teil- und Vollkaskoversicherung) —

Ein KFZ-Kaskoschaden tritt ein wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder andere äußere Einflüsse zur Beschädigung an Ihrem Fahrzeug geführt haben.

Je nach Versicherungspolice werden in der Teil- oder Vollkaskoversicherung auch Schäden durch Hagel-, Sturm-, Brand-, Haarwild-, Diebstahl-, Vandalismus etc. abgedeckt und die Instandsetzungskosten – abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts – von der Versicherung übernommen.

Bei Teil- und Vollkaskoschäden wird in der Regel ein Schadensgutachten durch den Versicherer beauftragt. Sollte das durch die Versicherung beauftragte Gutachten nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, kann es ggf. hilfreich sein ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Sie benötigen Hilfe, Rat und Unterstützung?

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