Qualifikation

Grundlagenwissen

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Definition und Grundlagenwissen

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Oft hilft in komplizierten Fällen nur noch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger weiter. Ob in privaten, unternehmerischen oder juristischen Auseinandersetzungen haben Sie mit dem neutralen und unparteiischen Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten KFZ Sachverständigen bessere Chancen, Ihr Recht auf eine objektive Klärung des Sachverhaltes und damit die Erfüllung Ihrer tatsächlichen Ansprüche durchzusetzen.

Denn das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es meist auch die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. In Gerichtsverfahren selbst werden nach den Prozessordnungen grund¬sätzlich nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt.

Deshalb stehe ich Ihnen seit Mai 2016 als öffentlich bestellter und vereidigter KFZ Sachverständiger für Streitfälle und Gerichtsgutachten zur Verfügung.

Definition, Qualifikation, Aufgaben und Gesetzgebung des öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen

Gerichte, Unternehmen und Endverbraucher kommen in unserer hochtechnisierten Umwelt in Streitfällen kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen aus. Die Bezeichnung “Sachverständiger“ ist in Deutschland jedoch nicht eindeutig definiert und rechtlich nicht geschützt.

In der Folge kann sich nahezu jede Person als Gutachter bezeichnen. Um echte Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Diese bescheinigt einem Sachverständigen, dass er in seinem Gebiet überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzt, besonders qualifiziert ist, eine integre Persönlichkeit besitzt sowie ein aufwändiges Prüfverfahren erfolgreich absolviert hat.
Zusätzlich nachzuweisen sind profunde praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Analysen und Gutachten zu erstellen und das Ergebnis der Begutachtung für den Auftraggeber verständlich und transparent schriftlich und mündlich zu erläutern.
Ferner werden öffentlich bestellte Sachverständige von einer öffentlichen Bestellkörperschaft darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen neutrale Gutachten die Gegebenheiten feststellen, analysieren und bewerten Ursachen, sind als Schiedsgutachter tätig und sorgen in Streitfällen für Rechtssicherheit auf allen Seiten.

Somit gilt, wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält Rechtssicherheit bei privaten, gewerblichen und juristischen Sachverhalten und eine Dienstleistung von höchster Qualität.

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