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Die richtige Vorgehensweise bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall

An dieser Stelle wollen wir Ihnen grundlegendes Wissen zum Thema KFZ-Gutachten und der richtigen Vorgehensweise bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall vermitteln und relevante Unterschiede erläutern.
Vorab sei erwähnt, dass jeder Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Recht hat, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen! Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners.

Die wichtigsten Sofort-Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall (ohne Personenschäden) im Überblick

  1. Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle.
  2. Bleiben Sie ruhig, sachlich und zurückhaltend und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie keinerlei Schuldeingeständnis.
  3. Beginnen Sie mit der Beweissicherung anhand von Fotos, Skizzen und eines Unfallberichtes (Standardisierte Formulare gibt es bei Versicherungen, ADAC, TÜV und im Internet).
  4. Tauschen Sie die Kontakt- und Versicherungsdaten mit allen Unfallbeteiligten aus uns bitten Zeugen um ihre Kontaktdaten.
  5. Melden Sie den Unfall unbedingt – unabhängig von der Schuldfrage – innerhalb einer Woche bei der eigenen KFZ-Versicherung sowie bei der Versicherung des Unfallgegners.
  6. Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter mit der ersten Sichtung des Schadens und lassen prüfen ob der Schaden unter der Bagatellschadengrenze von ca. unter 750 Euro liegt. Liegt der Schaden darüber, kann der Gutachter Ihrer Wahl das KFZ-Schadensgutachten erstellen. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.
  7. Senden Sie das Gutachten an die gegnerische Versicherung (auf Wunsch kann das Gutachten auch direkt vom Gutachter an die Versicherung des Unfallverursachers gesendet werden).
  8. Sollte sich eine juristische Auseinandersetzung abzeichnen, beauftragen Sie einen Fachanwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrung Ihrer Interessen.

Wann und warum benötigen Sie einen KFZ-Gutachter?

— Bei Haftpflichtschäden

  • Zur lückenlosen Beweissicherung im Schadensfall
  • Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung
  • Zur neutralen Ermittlung der Reparaturkosten
  • Zur Ermittlung einer evtl. Wertminderung bei Neuwertigen
  • Zur Ermittlung des Fahrzeug-Restwertes
  • Zur Bestimmung des ihnen zustehenden Nutzungsausfalls
  • Zur Ermittlung des individuellen Wiederbeschaffungswertes
  • Als gerichtsbegleitendes Gutachten im Falle von juristischen Auseinandersetzungen

— Bei Kaskoschäden

  • Bei Schäden der Teil- oder Vollkaskoversicherung wird i.d.R. ein Gutachter der Versicherung beauftragt. Manche Versicherungen gestatten jedoch auch die Beauftragung eines KFZ-Gutachters Ihrer Wahl. Fragen Sie deshalb im Vorfeld bei Ihrer Versicherung an.

In welchen Fällen empfiehlt sich ein KFZ-Gutachter um z.B. Ihre finanziellen Risiken zu minimieren oder einen Beitrag zur Rechtssicherheit in juristischen Auseinandersetzungen zu leisten?

— Beweissicherung

  • In Form von fahrzeugtechnischen Gutachten und zur Beweissicherung bei Reparaturen
  • Als Gutachten über z.B. Vorschäden und Verschleiß an Kraftfahrzeugkarosserien, Motorschäden, Getriebeschäden und anderen Bauteilen an Gebrauchtfahrzeugen

— Wertgutachten

  • Zur Fahrzeugbewertung und Restwertermittlung von Leasingrückläufern
  • Zur Wertermittlung von historischen Fahrzeugen (Oldtimer und Youngtimer)
  • Zur Ermittlung der Wertminderung bei neuwertigen Unfallfahrzeugen

— Restaurationsbegleitung

  • Zur Restaurationsbegleitung wie die Planung, Begleitung und Qualitätssicherung bei Restaurationsarbeiten an historischen Fahrzeugen (ugs. Oldtimern)

— Fahrzeugbeurteilung und Kaufberatung

  • KFZ-Bewertungen bei Erwerb oder Veräußerung eines Fahrzeuges

— Reparaturprüfung

  • Begutachtung von Reparaturen und Überprüfung von Reparaturrechnungen

Was beinhaltet ein KFZ-Schadensgutachten?

In einem KFZ-Schadensgutachten werden die Schäden am Fahrzeug, der Reparaturweg, die Reparaturdauer, die Ihnen zustehende Nutzungsausfall-Entschädigung, eine etwaige Wertminderung (bei neuwertigen Fahrzeugen), der Restwert und Widerbeschaffungswert (bei Totalschäden) sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Die Kosten für die Erstellung des KFZ-Schadensgutachtens müssen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Soll und darf ich auch bei kleinen Schäden (Bagatellschäden) einen Gutachter beauftragen?

Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro (laut BGH-Urteil exakt 715,81 Euro) werden ugs. als Bagatellschäden bezeichnet. Bei diesen geringen Schäden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet, da hier das Gebot der Schadensminderungspflicht greift.
Zur Beurteilung der entscheidenden Frage, ob wirklich nur ein Bagatellschaden vorliegt, kommt es jedoch entscheidend auf den kraftfahrzeugtechnischen Wissensstand des Geschädigten an. Denn dem technischen Laien fehlt i.d.R. das Expertenwissen um beurteilen zu können, ob die sachgerechte Behebung eines Schadens bei 700 Euro oder gar 1.200 Euro liegen wird.

Dies ist z.B. oft der Fall wenn bei einem „kleinen“ Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit zwar nur ein kleiner Kratzer an der Stoßstange zu sehen ist, darunter aber das Heckblech eingedrückt ist und die Pralldämpfer erneuert werden müssen.
Wir empfehlen daher im Zweifel immer einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann rasch erkennen ob ein Bagatellschaden vorliegt oder doch ein umfangreiches Schadensgutachten erforderlich ist. Sollte der Kfz-Sachverständige diagnostizieren, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt, wird er i.d.R. nur sehr geringe Kosten für die erste Inaugenscheinnahme berechnen und ggf. eine kurze Reparaturkostenkalkulation erstellen. Die Reparaturkostenkalkulation kann dann bei der Beauftragung einer Fachwerkstatt als Preisrahmen festgelegt werden.

Sie benötigen Hilfe, Rat und Unterstützung?

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